Die Anmeldung, Organisation und Durchführung der Praktika erfolgt unter Mitarbeit des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Tirol.
Für die Aufrechterhaltung des Notarztdekretes gemäß § 40 Ärztegesetz ist die Absolvierung von 3 Praktika, Seminaren bzw. Workshops vorgeschrieben.